Nachfolgend 15 Fakten die Ihnen aufzeigen, wann, wie und warum sich Estate Planning/Generationenberatung lohnt. Eine Betrachtung aus 20 Jahren praktischer Erfahrung.

 

  1. Ein Großteil der vermögenden Privatkunden wird in der Ruhestandsphase bei Beibehaltung des Lebensstandards Vermögensverzehr vornehmen. Dies erfordert eine vorausschauende Planung und Gestaltung des Vermögensverzehrs und die Berücksichtigung bei Vertretungsregelungen.

  2. Versorgungslücken bei vermögenden Kunden ergeben sich in vielen Fällen erst im Pflegefall oder bei der Hinterbliebenenabsicherung. Dies erfordert, dass für die unterschiedlichen Phasen der Pflege der Liquiditätsbedarf ermittelt und zur Verfügung gestellt wird.

  3. Bei der Hinterbliebenenabsicherung werden in den aller meisten Fällen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Erbfalls nicht oder unzureichend berücksichtigt. Eine erbrechtliche Regelung muss sicherstellen, dass der Hinterbliebenen ausreichend abgesichert ist. Dies erfordert im Vorfeld die Definition der Versorgungsparameter sowie die Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen einer vorhanden oder geplanten erbrechtlichen Regelung durch einen Estate Planner / Generationenberater.

  4. Eine Abstimmung der finanziellen Vorsorge und der rechtlichen Vorsorge findet nicht statt, dies hat zur Folge, dass das für Notfälle vorgesehene Vermögen bzw. die Liquidität nicht im Sinne des Inhabers eingesetzt wird.

  5. Grundlage für die rechtliche Vorsorge für den Erlebens- und Todesfall ist die finanzielle Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall. Nur über das was vorhanden ist, können auch Regelungen erstellt werden.

  6. Das Gro der erbrechtlichen Regelungen entspricht nicht den Vorstellungen des künftigen Erblassers (Emnid = 95% der Privatpersonen sind mit den finanziellen Konsequenzen ihrer erbrechtlichen Regelung nicht einverstanden). Dies erfordert, dass die Planung der Vermögensfolge bei den Vorstellungen des Kunden beginnt und von der wirtschaftlichen Seite analysiert wird. Die Thematisierung, Priorisierung und Quantifizierung der Vorstellungen sowie die Analyse der wirtschaftlichen Aspekte der Vermögensnachfolge erfolgt in einem strukturierten Beratungsprozess durch einen Estate Planner / Generationenberater. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und steuerliche Gestaltung durch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

  7. Die Mehrzahl der Vertretungsregelungen in Form von Bankvollmachten, Vorsorgevollmachten, etc. sind nicht abgestimmt, konkrete Anweisungen für das Handeln des Vertreters sind nicht vorhanden. Dies stellt dem Kunden, den Vertreter und den Finanzdienstleister gleichermaßen vor unangenehme Problemstellungen. Estate Planning / Generationenberatung unterstützt die Kunden bei der Zielsetzung:

    Ich möchte, dass eine von mir bestimmte Person in meinem Sinne handelt, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin.

    Diese Überlegungen sind die Grundlage der finanziellen und rechtlichen Gestaltung und gleichzeitig hilfreiche Handlungsanweisungen an den Vertreter.


  8. Finanz- und Vorsorgeprodukte sind richtig eingesetzt gleichberechtigte Gestaltungsinstrumente.

  9. Estate Planning – Generationenberatung schafft eine an den Zielen und Wünschen des Kunden abgestimmte finanzielle und rechtliche Vorsorge für den Todes- und den Erlebensfall. Voraussetzung ist ein methodisches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen auch im Beraternetzwerk.

  10. Die Geschäftspotenziale im Estate Planning / Generationenberatung können nur ausgeschöpft werden, wenn dem Kunden für die Phasen:

    Rente
    Pflege
    Tod – inkl. Hinterbliebenenabsicherung

    der Versorgungsstatus aufgezeigt wird und konkrete Handlungsalternativen zur Zielerreichung dargelegt werden. 
  11. Kunden wünschen sich in komplexen Sachverhalten auch in Zukunft die Unterstützung von kompetenten Beratern (Bain Company) Standardisierte Sachverhalte werden vor allem von vermögenden Kunden zunehmend online abgewickelt. Estate Planning / Generationenberatung sichert in Zeiten der digitalen Transformation die Kundenbindung über Generationen

  12. Der Kundenbedarf ist immens – der Markt muss strukturiert bearbeitet werden.

  13. Die Ertragspotenziale liegen in einem Beratungshonorar und Erlösen die sich aus der finanziellen Vorsorge für den Erlebens- und Todesfall ergeben.

  14. Informationstechnologien und Informationsprozesse sind gerade im Finanzdienstleistungssektor von entscheidender Bedeutung.  Wirtschaftliche Analysen und Planungen sind die Grundlage jeder finanziellen und rechtlichen Gestaltung. Ohne geeignete Beratungssysteme ist eine solche Beratungsdienstleistung aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen und Berechnung definitiv nicht möglich und vermutlich auch nicht zulässig. Business Intelligence daher eines der wesentlichsten Qualitätsmerkmal im Estate Planning.


     

  15. Estate Planning / Generationenberatung lohnt sich – allerdings nur als Beratungs- und nicht als Servicethema. 

 

[www.wohlsorge.de 02/17]