|
Das aktuelle Programmrelease mit Version 7.0.0.0 steht zum Download bereit. Ergänzungen/Korrekturen werden mit dem SpecialBuild-Release 31.03.22 zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen alle Installationen vor dem SpecialBuild-Datum zeitnah zu aktualisieren. Unter anderen wurden die Rentenwerte geändert. Alle Änderungen und Neuerungen entnehmen Sie bitte in unserem Release-Notes |
|
Es stehen auch diese Jahr wieder einige Änderungen für Financial- und Estate Planner an. Die wichtigsten Änderungen für 2022 haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst. Alle Änderungen werden im kommenden Programmrelease Version 7.0 berücksichtigt. Termine und Einzelheiten zu den Änderungen wurden im letzten Programmnewsletter mitgeteilt. |
|
Wir können Ihnen mitteilen, dass die Beratungssoftware GeNe/FINESS Professional Consult von der Sicherheitslücke nicht betroffen ist. FINESS wird nicht gehostet, die Erweiterung log4j kommt nicht zum Einsatz und es werden zudem keinerlei Nutzeranfragen protokolliert. Sollten zukünftig von unserer Seite Maßnahmen erforderlich sein, werden wir Sie selbstverständlich informieren. |
|
In Deutschland werden jedes Jahr in dem Zeitraum von 2017 bis 2027 bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, das schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) noch im Jahr 2017. Wie viel jedoch genau vererbt wird, ist nicht bekannt. Aus einer Befragung des Meinungsforschungsinstitut Cicero Group, das im Auftrag des amerikanischen Vermögensverwalters Columbia Threadneedle durchgeführt wurde, lässt sich aber schließen, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung genau darauf verlässt: im Alter ein Erbe oder eine Schenkung zu erhalten – vor allem die sogenannten Millennials aus den Geburtenjahrgängen von 1980 bis 2000. |
|
Zugegeben, Estate Planning ist ein nicht ganz einfaches Beratungsthema, weil hier verschieden Lebensphasen parallel betrachtet werden müssen und gleichzeitig viele Beziehungen und Abhängigkeiten zu berücksichtigen sind. Unterschiedliche Betrachtungsebenen und Erbreihenfolgen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Außerdem müssen sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Vorgaben in Kombination mit finanziellen Aspekten berücksichtigt werden. Wir versuchen all diese Sachverhalte im Rahmen unserer Beratungssoftware F.I.N.E.S.S möglichst einfach zu gestalten. Dennoch bleiben in der praktischen Arbeit Frage natürlich nicht aus.
Wir helfen gerne weiter und beantworten jederzeit Ihre Fragen. Sie können uns gerne auch per Email, ggf. zusammen mit dem anonymisierten Beratungsfall, Ihren Sachverhalt detailliert schildern. Hier ein Auszug aus dem Fragenkatalog zur letzten Programmversion:
|
|
Viele Banken und Finanzdienstleiter bieten Ihre Hilfe, wenn es darum geht wirksame Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erstellen. Aber reicht dies? Mit einer Vollmacht oder Verfügung alleine ist es meist nicht getan. Vielmehr sollte sich der Berater im Vorfeld einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen und die Wünsche und Ziele seines Kunden dabei im Auge haben. Aber auch für den Betreuer ist ein Vorsorgeplanung wichtig. Im Betreuungsrecht heißt es nämlich: Übernimmt ein Betreuer sein Amt und umfasst dieses auch die Vermögenssorge, ist der Betreuer verpflichtet, gem. § 1802 BGB ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Viele Berater gehen den einfachen Weg und nutzen die Vollmachterstellung als Alibiberatung. |
|
Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden 78% der Altersbezüge steuerpflichtig sein. Die künftige Rentenbesteuerung hat zunehmend Auswirkung auf die Alters- und Pflegevorsorge der künftigen Rentner. Damit es kein böses Erwachen gibt, raten wir zu einer detaillierte Vorsorgeberatung mit F.I.N.E.S.S Beratungssoftware. |
|
Gerne berufen sich Ausbildungsinstitute in der Ausbildung zum Estate Planner auf ihre hochgesteckten Ethikregeln. Die Grund-sätze ordnungsmäßigen Estate Plannings sollen in allen Phasen der Beratung zur Anwendung kommen. Aber wie sieht es in der Realität aus? Spätestens dann, wenn Generationenberater mit ungeeigneter Beratungssoftware oder gar nur mit Fragebögen ausgestattet beim Kunden erscheinen wird klar, dass statt Fariness, Kompetenz und Professonalität erneut die eigenwirtschaftlichen Interessen an erster Stelle stehen. |
|
Die Erbschaften sind größer geworden, aber auch das Volumen und der Anteil der Schenkungen haben zugenommen. Im Jahr 2016 waren das nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 65 Milliarden Euro an Schenkungen und 44 Milliarden Euro an Erbschaften. Statistisch erfasst werden dabei nur die erfassten Fälle oberhalb der steuerlichen Freibeträge. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht insgesamt von einem Volumen der Schenkungen und Erbschaften in Höhe von rund 400 Milliarden Euro im Jahr aus. Statistik zum Erbaufkommen in Deutschland: [weiterlesen] |
|
Der Europäische Rat hat am 13.05.2014 die zweite Richtlinie, MiFID II, und eine begleitende Verordnung, MiFIR, verabschiedet. MiFID II- und MiFIR-Regelungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes betreffen etwa strengere Anforderungen in den Bereichen Portfolioverwaltung, unabhängige Anlageberatung, Zuwendungen, Produkt-Governance, Produktintervention sowie Aufzeichnungspflichten. Geltungsbeginn ist der 3. Januar 2018. Bereits jetzt stöhnen viele Banken unter dem 'Beratungswahnsinn'. |
|
Der Weg von der herkömmlichen linearen Kundenberatung zu einem inkrementellen Beratungsansatz führt über neue Beratungssysteme. Wir bieten ein professionelles Beratungssystem das einen Beratungsansatz nach Scrum zulässt. Digitalisierung hat zwar seinen Preis, jedoch zahlt sich eine vorausschauende Investition in jedem Fall aus. |
|
Jeder erfolgreiche Betrieb kommt zwangsläufig in Kontakt mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Im Zuge dessen müssen jedoch einige datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, die mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 sogar noch verschärft werden. Das Wichtigste zum Datenschutz in Unternehmen erläutert der folgende Artikel. |
|
Der frisch gekürte Wirtschaftsnobelpreisträger Richard H. Thaler kürzlich in einem Interview mit der Schweizer Zeitung NZZ: „Ich bin, wie alle anderen Menschen auch, nicht fähig, den heutigen Wert meiner künftigen Einnahmen auszurechnen und daraus abzuleiten, wie viel ich für meine Pensionierung auf die Seite legen muss, um bei meiner unbekannten Lebenserwartung meinen Lebensabend zu genießen.“ Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Banken und Versicherungen bei der Kundenberatungen keinesfalls auf eine professionelle Beratungssoftware verzichten. Kunden sollten unbedingt auf detaillierte und nachvollziehbare Berechnungen achten, damit es später keine böses Erwachen gibt. |
|
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft. Danach werden höhere Anforderungen an die Berater gestellt, was die Datensicherheit und den Datenschutz betrifft. Verstöße werden künftig in weit höherem Maße geahndet als das bisher der Fall war.
Gerade im Generationenmanagement und Estate Planing sind im hohem Maß personenbezogenen Daten für realistische Auswertungen erforderlich. Deshalb muss gerade hier darauf geachtet werden, dass diese Daten nicht für andere als den vorgegebenen Zwecke weiterverarbeitet werden. Für Behörden, Unternehmen und Freiberufler hält die DSGVO einige Neuerungen bereit, die erheblichen Aufwand erzeugen werden. Dies gilt vor allem für die in Artikel 22 geregelte Rechenschaftspflicht für den Umgang mit Daten. Wir leisten bereits unseren Beitrag in dem wir alle Nutzer von FINESS einem aufwendigen Registrierungsverfahren unterziehen und zukünftig keine freien Aufrufe in FINESS mehr zulassen. FINESS verzichtet außerdem auf standardisierte Schnittstellen und garantiert als autonomes System die Rechtsgrundlagen für die zweckgebunden Datenverarbeitung.
|