Vertragsanforderungen nach DORA

Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Sie zielen darauf ab, die digitale operationelle Resilienz des EU-Finanzsektors durch die Stärkung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Finanzunternehmen sowie des Drittparteirisikomanagements und der Berichterstattung über IKT-Vorfälle zu verbessern.

„IKT-Dienstleistungen“ sind digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzerinnen und Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden. Die Beratungssoftware FINESS fällt ebenso darunter. Allerdings handelt es sich hierbei um keine 'wesentliche Auslagerung', so werden keine Finanztransaktionen getätigt und keine zeitkritischen Aktivitäten oder Prozesse ausgeführt. Wir haben unseren Lizenzbedingungen an die Anforderungen nicht kritischer IKT-Dienstleistungen von DORA angeglichen und vertraglich unter Absatz 22 zusammengefasst. Die neuen Lizenzbedingungen gelten ab der neuen Programmversion FINESS 8.0.

Zu den Lizenzbedingungen >
 

 Neue Special Build Version 8.0.0.0

Es wurde eine SpecialBuild Version von FINESS 8.0.0.0 mit Releasedatum 08.08.2024 bereitgestellt. Darin enthalten Korrekturen zur Unternehmensbewertung, sowie eine Anpassung bei der Vorsorgeberechnung in Bezug auf die Korrektur von kapitalisiertem Vermögens. Eine genauere Beschreibung finden Sie in unserem Newsletter zur Programmversion.

Eine Special Build Version gibt es nicht für die Pilotlizenz und nicht für die Versionen Expert oder Sales Consult.

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  Programmrelease 8.0

Das neue Programmrelease F.I.N.E.S.S Version 8.0 wurde zum Download bereitgestellt.

Es gab einige wichtige Erweiterungen, Verbesserungen und Korrekturen. So wurde das Wachstumschancengesetz 2024 umgesetzt und diverse Faktoren, u.a. der Baupreisindex erhöht. Auch Bereich Unternehmenserfassung wurde einige Änderungen vorgenommen. Künftig können auch vermögensverwaltende Gesellschaften erfasst werden. Die EBIT- und Umsatzmultiplikatoren wurde mit Stand Mai 2024 aktualisiert. Über alle Branchen hinweg haben erstmals seit Monaten die FINANCE-Multiples zur Bewertung von Unternehmen nach der Multiplikatorenmethode wieder leicht angezogen. Alle Einzelheiten zu den Programmänderungen finden Sie wie immer in unseren Release-Notes zur jeweiligen Version.

Wer eine Customized Version einsetzt, braucht für bestehende Installationen auch nach dem Update keinen erneuten Customization-Setup durchführen. Für Neuinstallationen bitte künftig die Version Finess8000_???.msi verwenden. Die Zugangsdaten bleiben gleich.

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 Guidebook

Es wurde eine neue Version unserer Guidebook-App bereitgestellt. Mit der neuen Version wurden zudem die Lizenzbedingungen geändert. 
Für alle die schneller und zielgerichteter in die Beratungsumsetzung kommen möchten. Gerne stellen wir einen Testzugang für Interessenten zur Verfügung.

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 Was ändert sich 2024?

Für das Jahr 2024 stehen wieder einige gesetzliche Änderungen, sowie Änderungen bei den Berechnungsfaktoren an. Nachfolgend haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst. 

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  Financial Planning Software

Eine echte Finanzplanung kommt ohne das Thema Nachfolgeplanung heute nicht mehr aus. Finanz- und Nachfolgeplanung können nur im Kontext sinnvoll betrachtet werden. Dazu bedarf es einer Finanzplanungssoftware die beide Aspekte berücksichtigt und mit einander vernetzt. 

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  Jahressteuergesetz 2022

Am 28.07.2022 wurde der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Das Bundeskabinett beschloss am 14.9.2022 den Regierungsentwurf. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Die erforderlichen Änderungen wurden in FINESS bereits umgesetzt und mit dem kommenden Release allen Lizenznehmern zur Verfügung gestellt. Besonders brisant ist dabei die Änderung der Immobilienbewertung. Durch die geplanten Änderungen kommen teilweise bis zu 50 Prozent höheren Steuerwerten zustande. Der Beratungsbedarf ist deshalb derzeit enorm, denn die Anpassung kommt zu einem Zeitpunkt in dem gleichzeitig ein Rückgang der Immobilienpreise zu verzeichnen ist. 

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    Vorsorge- und Nachfolgeberatung

In Deutschland werden jedes Jahr in dem Zeitraum von 2017 bis 2027 bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, das schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) noch im Jahr 2017. Wie viel jedoch genau vererbt wird, ist nicht bekannt. Aus einer Befragung des Meinungsforschungsinstitut Cicero Group, das im Auftrag des amerikanischen Vermögensverwalters Columbia Threadneedle durchgeführt wurde, lässt sich aber schließen, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung genau darauf verlässt: im Alter ein Erbe oder eine Schenkung zu erhalten – vor allem die sogenannten Millennials aus den Geburtenjahrgängen von 1980 bis 2000.

40 Prozent der Befragten aus dieser Altersgruppe gaben in der Studie, die der F.A.Z. vorab vorliegt, an, dass sie finanziell schwer getroffen wären, erhielten sie keine größeren finanziellen Zuwendungen wie eine Erbschaft oder eine Schenkung. Einem Drittel der Befragten Millennials war es demnach wichtiger, durch Konsum greifbaren Besitz zu erwerben, als ein finanzielles Vermögen aufzubauen. Im Gegensatz dazu gaben aber 37 Prozent der Studienteilnehmer an, dass die Rentnergeneration in 30 Jahren finanziell auf die Unterstützung ihrer Kinder und Enkel angewiesen sein dürften. Unter diesem Hintergrund ist es enorm wichtig die Vorsorge und Erbschaft ganzheitlich unter Einbeziehung der gesamten Familie zu betrachten. Genaue Berechnungen sind im Rahmen eine Kundenberatung unerlässlich, um einen Konflikt zu vermeiden und wenn es in der Zukunft kein böses Erwachen geben soll. F.I.N.E.S.S Beratungssoftware unterstützt professionell Finanzberater genau bei diesem Thema.


   FAQs

Zugegeben, Estate Planning ist ein nicht ganz einfaches Beratungsthema, weil hier verschieden Lebensphasen parallel betrachtet werden müssen und gleichzeitig viele Beziehungen und Abhängigkeiten zu berücksichtigen sind. Unterschiedliche Betrachtungsebenen und Erbreihenfolgen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Außerdem müssen sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Vorgaben in Kombination mit finanziellen Aspekten berücksichtigt werden. Wir versuchen all diese Sachverhalte im Rahmen unserer Beratungssoftware F.I.N.E.S.S möglichst einfach zu gestalten. Dennoch bleiben in der praktischen Arbeit Frage natürlich nicht aus.


Wir helfen gerne weiter und beantworten jederzeit Ihre Fragen. Sie können uns gerne auch per Email, ggf. zusammen mit dem anonymisierten Beratungsfall, Ihren Sachverhalt detailliert schildern. Hier ein Auszug aus dem Fragenkatalog:

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   Vorsorgevollmacht nur mit Vorsorgeplanung

Viele Banken und Finanzdienstleiter bieten Ihre Hilfe, wenn es darum geht wirksame Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erstellen. Aber reicht dies?

Mit einer Vollmacht oder Verfügung alleine ist es meist nicht getan. Vielmehr sollte sich der Berater im Vorfeld einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen und die Wünsche und Ziele seines Kunden dabei im Auge haben. Aber auch für den Betreuer ist ein Vorsorgeplanung wichtig. Im Betreuungsrecht heißt es nämlich: Übernimmt ein Betreuer sein Amt und umfasst dieses auch die Vermögenssorge, ist der Betreuer verpflichtet, gem. § 1802 BGB ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Viele Berater gehen den einfachen Weg und nutzen die Vollmachterstellung als Alibiberatung.

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   Rentenbesteuerung

Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden 78% der Altersbezüge steuerpflichtig sein. Die künftige Rentenbesteuerung hat zunehmend Auswirkung auf die Alters- und Pflegevorsorge der künftigen Rentner. Damit es kein böses Erwachen gibt, raten wir zu einer detaillierte Vorsorgeberatung mit F.I.N.E.S.S Beratungssoftware. 

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   Ethikregeln: Theorie und Praxis

Gerne berufen sich Ausbildungsinstitute in der Ausbildung zum Estate Planner auf ihre hochgesteckten Ethikregeln. Die Grund-sätze ordnungsmäßigen Estate Plannings sollen in allen Phasen der Beratung zur Anwendung kommen. Aber wie sieht es in der Realität aus? Spätestens dann, wenn Generationenberater mit ungeeigneter Beratungssoftware oder gar nur mit Fragebögen ausgestattet beim Kunden erscheinen wird klar, dass statt Fariness, Kompetenz und Professonalität erneut die eigenwirtschaftlichen Interessen an erster Stelle stehen. 

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  MiFID II: Banken stöhnen unter dem „Beratungswahnsinn".

Der Europäische Rat hat am 13.05.2014 die zweite Richtlinie, MiFID II, und eine begleitende Verordnung, MiFIR, verabschiedet. MiFID II- und MiFIR-Regelungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes betreffen etwa strengere Anforderungen in den Bereichen Portfolioverwaltung, unabhängige Anlageberatung, Zuwendungen, Produkt-Governance, Produktintervention sowie Aufzeichnungspflichten. Geltungsbeginn ist der 3. Januar 2018. Bereits jetzt stöhnen viele Banken unter dem 'Beratungswahnsinn'. 

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  Der Weg ist das Ziel

Der Weg von der herkömmlichen linearen Kundenberatung zu einem inkrementellen Beratungsansatz führt über neue Beratungssysteme. Wir bieten ein professionelles Beratungssystem das einen Beratungsansatz nach Scrum zulässt. Digitalisierung hat zwar seinen Preis, jedoch zahlt sich eine vorausschauende Investition in jedem Fall aus. 

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  Datenschutz im Unternehmen

Jeder erfolgreiche Betrieb kommt zwangsläufig in Kontakt mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Im Zuge dessen müssen jedoch einige datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, die mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 sogar noch verschärft werden. Das Wichtigste zum Datenschutz in Unternehmen erläutert der folgende Artikel.

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  Qualität in der Vorsorgeberatung

Der frisch gekürte Wirtschaftsnobelpreisträger Richard H. Thaler kürzlich in einem Interview mit der Schweizer Zeitung NZZ: „Ich bin, wie alle anderen Menschen auch, nicht fähig, den heutigen Wert meiner künftigen Einnahmen auszurechnen und daraus abzuleiten, wie viel ich für meine Pensionierung auf die Seite legen muss, um bei meiner unbekannten Lebenserwartung meinen Lebensabend zu genießen.“

Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Banken und Versicherungen bei der Kundenberatungen keinesfalls auf eine professionelle Beratungssoftware verzichten. Kunden sollten unbedingt auf detaillierte und nachvollziehbare Berechnungen achten, damit es später keine böses Erwachen gibt.

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   Datenschutzverordnung 2018

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft. Danach werden höhere Anforderungen an die Berater gestellt, was die Datensicherheit und den Datenschutz betrifft. Verstöße werden künftig in weit höherem Maße geahndet als das bisher der Fall war.

Gerade im Generationenmanagement und Estate Planing sind im hohem Maß personenbezogenen Daten für realistische Auswertungen erforderlich. Deshalb muss gerade hier darauf geachtet werden, dass diese Daten nicht für andere als den vorgegebenen Zwecke weiterverarbeitet werden. Für Behörden, Unternehmen und Freiberufler hält die DSGVO einige Neuerungen bereit, die erheblichen Aufwand erzeugen werden. Dies gilt vor allem für die in Artikel 22 geregelte Rechenschaftspflicht für den Umgang mit Daten. Wir leisten bereits unseren Beitrag in dem wir alle Nutzer von FINESS einem aufwendigen Registrierungsverfahren unterziehen und zukünftig keine freien Aufrufe in FINESS mehr zulassen. FINESS verzichtet außerdem auf standardisierte Schnittstellen und garantiert als autonomes System die Rechtsgrundlagen für die zweckgebunden Datenverarbeitung.

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