Rentenbeginn, Rentenabschläge und Zusatzbeiträge 

Jüngst wurde in einigen Zeitungen (u.a. Handelsblatt v. 1./2./3. September 2017: „Geld verdienen mit der Rente“) auf die Möglichkeit der Zahlung von Zusatzbeiträgen ab einem Alter von 50 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung hingewiesen, um spätere Rentenabschläge auszugleichen. Kunden und deren Beratern ist aber häufig nicht bewusst, wann überhaupt eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist.

Übersicht Renteneintritt und vorzeitige Inanspruchnahme

Die nachfolgende Übersicht berücksichtigt nicht die Vertrauensschutzregelungen.

Rentenart

Altersgrenze

Vorzeitige Inanspruchnahme möglich

Regelaltersrente (Wartezeit: 5 J.)

Geburtsjahr vor 1947: 65 Jahre

Geburtsjahr 1947-1963: stufenweise Anhebung

Geburtsjahr ab 1964: 67 Jahre

nein

Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit: 35 J.)

Geburtsjahr vor 1949: 65 Jahre

Geburtsjahr 1949-1963: stufenweise Anhebung

Geburtsjahr ab 1964: 67 Jahre

ja ab 63

Abschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 14,4 %

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

(Wartezeit: 45 J.)

Geburtsjahr vor 1953: 63 Jahre

Geburtsjahr 1953-1963: stufenweise Anhebung

Geburtsjahr ab 1964: 65 Jahre

nein

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

(Wartezeit: 35 J.)

Geburtsjahr vor 1952: 63 Jahre

Geburtsjahr 1953-1963: stufenweise Anhebung

Geburtsjahr ab 1964: 65 Jahre

ja ab 60 (mit stufenweiser Anhebung)

Abschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %

 

Natürlich ist ein Ausgleich von Rentenabschlägen durch Zusatzbeiträge nur bei Arbeitnehmern möglich, die die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen erfüllen. Andernfalls wird eine entsprechend höhere Rente gezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass Versicherte seit dem 1.7.2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr von der Rentenversicherung eine Auskunft (Rentenauskunft) anfordern können, welcher Betrag zum Ausgleich von Rentenabschlägen erforderlich ist (vgl. dazu auch § 109 SGB VI).

Ruhestandsplanung mit F.I.N.E.S.S

Eine optimale Ruhestandsplanung erfordert eine professionelle Beratung. Dazu bedarf es einer geeigneten Beratungssoftware. Nicht nur die wirtschaftliche Analyse der Auswirkungen des Todes- und eines eventuellen Pflegefalls können mit der Software F.I.N.E.S.S exakt abgebildet werden, sondern auch der (geplante) Renteneintritt und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen.

 

7.9.2017, GeNe