Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Die meisten Banken und Sparkassen bieten für Ihre Kunden Beratungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patentenverfügung an um mit Ihnen Kunden ins Gespräch zu kommen.

Im Alltag wird das Wort „Betreuung“ jedoch oft falsch verstanden und mit einer sozialen Betreuung verwechselt. Viele Menschen gehen davon aus, dass es sich bei der rechtlichen Betreuung um eine praktische und persönliche Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags handelt. Der rechtliche Betreuer hat aber die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen zu regeln. Der Regelung von Vorsorgevollmachten sollte daher immer mit einer wirtschaftlichen Vorsorgeplanung  einhergehen. Dazu benötigt der Betreuer eine vollständige Auflistung aller Vermögenswerte und eine Übersicht über die laufende Liquidität für den Alter-, Krankheits- oder Pflegefall.

Hierbei spielen Vermögensbewertungen, Wertentwicklungen ebenso wie Versorgungslücken und Liquiditätsentwicklung im Alter und Pflege eine Rolle. Laufende Einnahmen und Ausgaben in Verbindung mit Einkommensteuer und Sozialabgaben dürfen dabei nicht außeracht gelassen werden. Solche Berechnungen können nicht 'per Hand' durchgeführt werden, ebenso sind Schätzungen nicht hilfreich. Doch wer erstellt diese Aufstellungen und Analysen, die für eine sorgfältige Planung vonnöten sind?

Man denkt zuallererst an das naheliegende - die Bank, die solche Vollmachten anbietet. Leider scheuen die meisten Banken den mit einer detaillierten Vorsorgeplanung verbundenen Aufwand und verzichten bei Ihren Beratungen auf ausführliche Analysen, auch weil i.d.R. keine geeigneten Programme hierfür zur Verfügung stehen. Beispielsweise weißt eine Bank in  einem mit 5 Sternen bewerteten Artikel lediglich darauf hin, dass eine Person meines Vertrauens die Angelegenheit für mich regeln soll, wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin, und es hierzu einer wirksamen Vollmacht bedarf. Aber welche Angelegenheiten sollen auf welcher Grundlage wie geregelt werden und was bedeutet in meinem Sinne?

Eigentlich sollte man erwarten, dass gerade Banken ihre Kernkompetenzen wahrnehmen und Kunden in wirtschaftliche Hinsicht umfassenden beraten können. Leider sieht die Praxis gerade bei diesem Thema anders aus. Bankenberater sind oft fachlich überfordert um kompetent beraten zu können und die Banken nicht bereit die nötigen Mittel in geeignete Beratungssysteme bereit zu stellen. Dennoch möchte Sie sich das Geschäft nicht entgehen lassen und führen oberflächliche Beratungsgespräche mit Ihren Kunden - das Ergebnis ist offen. Das Risiko einer solche 'Scheinberatung' trägt der Kunde. Die Bank begibt sich in den Bereich der unzulässigen Rechtsberatung.

Vorsorgevollmachten sind sinnvoll und notwendig. Mit einer Vollmacht oder Verfügung alleine ist es jedoch meist nicht getan. Seriöse Berater verschaffen sich im Vorfeld einen Überblick über die wirtschaftliche Situation und haben dabei die persönlichen Wünsche und Ziele seines Kunden im Auge. Im Betreuungsrecht heißt es nämlich: Übernimmt ein Betreuer sein Amt und umfasst dieses auch die Vermögenssorge, ist der Betreuer verpflichtet, gem. § 1802 BGB ein Vermögensverzeichnis zu erstellen.

Unsere Kunden sind Berater, die sich den Anforderungen einer Beratung stellen und eine seriöse Analyse für Ihre Kunden durchführen. Kunden sollten sich nach dem genauen Umfang der Beratung erkundigen und fragen ob die FINESS Beratungssoftware dabei zu Einsatz kommt.