In diesem Jahr steigen die Renten in Deutschland. Mit der Anpassung erhöhen sich auch die Freibeträge für Hinterbliebene.  Der neue Rentenwert (West und Ost) beträgt ab dem 1.7.2026 42,52 €. Damit beträgt der Freibetrag bei der Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente ab 1.7.2026 West und Ost: 1.122,53 €. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 €.

Der aktuelle Rentenwert steigt somit laut der DRV um 4,24 Prozent.

Für berufstätige Ehegatten, deren Lebensunterhalt mit einer Hinterbliebenenrente gesichert werden soll, stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Wie wirkt sich die Rentenerhöhung auf die eigene Witwenrente aus, wenn zusätzlich eigenes Einkommen vorhanden ist? Die Berechnung der Rente hängt nämlich nicht nur vom Rentenwert ab, sondern auch von Freibeträgen und Anrechnungsregeln, die regelmäßig angepasst werden.

Das eigene Einkommen wird nur dann auf die Witwenrente angerechnet, wenn es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mit steigt, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für alle Hinterbliebenen- und Erziehungsrentner das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts.

Mit der Rentenanpassung 2026 beträgt der Freibetrag 1.122,53 Euro pro Monat für Hinterbliebene ohne Kinder. Für Hinterbliebene mit Kindern, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um den 5,6-fachen Rentenwert, so die DRV. Dieser beträgt ab dem 1. Juli 2026 dann 42,52 Euro.

Beispielrechnung einer Witwenrente:

Blickt man auf den neuen Rentenbetrag, wird im Einzelfall auch eine neue Berechnungsgrundlage relevant. Diese soll anhand einer beispielhaften Beitragsrechnung für die fiktive Person Marianne W. deutlich gemacht werden. Sie ist Witwe und hat ein Kind in Ausbildung. Mit der Rentenerhöhung steigt ihr Freibetrag im Juli 2026 auf 1.360,64 Euro (1.122,53 Euro Grundfreibetrag plus 238,11 Euro Kinderzuschlag).

Verdient Marianne W. monatlich 1.500 Euro netto, übersteigt ihr Einkommen den Freibetrag um 139,36 Euro. 40 Prozent dieses übersteigenden Betrags, also 55,74 Euro, werden dann auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Rente wird somit um diesen Betrag reduziert.

Welche Einkommen werden bei der Witwenrente angerechnet?

Die Berechnung der abrechnungsrelevanten Einkommensquellen erfolgt durch den Rentenversicherungsträger und berücksichtigt nahezu alle Einkommensarten. Ausgenommen sind bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen sowie staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente, teilt die DRV mit. Zu den relevanten Einkommen zählen demnach:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit

  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen

  • Betriebsrenten

  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen

  • Elterngeld

  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Wichtig zu wissen: Für Hinterbliebene, deren Ehe vor 2002 geschlossen wurde, können noch die alten Regeln der Einkommensanrechnung gelten. Dies betrifft insbesondere Witwenrenten, wenn Ehepartner vor 2002 verstorben sind, sowie bestimmte Erziehungsrenten.

Durch das Rentenpaket 2025, das die Bundesregierung beschlossen hat, soll zudem ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent bis 2031 garantiert werden. 

www.msn.com (2026)