1. Änderungen bei der Erbschaftsteuer 2025
Nach der Bundestagswahl 2025 sind Reformen der Erbschaftsteuer wahrscheinlich. Die Grünen schlagen beispielsweise einen Lebensfreibetrag vor, der jedem Bürger für sein gesamtes Leben zustehen soll. Die genaue Höhe dieses Freibetrags ist jedoch noch unklar. Die Union hingegen setzt sich für eine großzügigere Steuerbefreiung von Immobilien ein, auch wenn diese nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. Zudem wird über einen einheitlichen Erbschaftsteuersatz von 10 % nach Abzug der Freibeträge diskutiert.
2. Freibeträge und Steuerklassen
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Die Freibeträge sind wie folgt festgelegt:
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Ehepartner: bis zu 500.000 Euro steuerfrei
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Kinder: bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei
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Enkelkinder: bis zu 200.000 Euro steuerfrei
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Geschwister, Nichten, Neffen: bis zu 20.000 Euro steuerfrei
Liegt das Erbe über diesen Freibeträgen, wird nur der darüber hinausgehende Betrag versteuert. Die Steuersätze variieren zwischen 7 % und 50 %, abhängig von der Höhe des Erbes und der Steuerklasse.
3. Steueroptimierung und Nachlassplanung
Um die Steuerlast zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien:
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Schenkungen zu Lebzeiten: Durch frühzeitige Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden.
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Immobilienerbschaft: Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden.
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Nachlassplanung: Eine gezielte Planung hilft, Konflikte zu vermeiden und die Steuerlast zu reduzieren.
Fazit
Die Erbschaftsteuer 2025 bringt voraussichtlich einige Änderungen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Eine frühzeitige Planung und die Nutzung von Freibeträgen sind entscheidend, um die Steuerlast zu optimieren. Wer sich rechtzeitig im Rahmen einer Nachfolgeplanung informiert, kann erhebliche finanzielle Vorteile erzielen.