Zum 1. Januar passen Städte und Kommunen in Deutschland die sogenannten Bodenrichtwerte an. Da der Immobilienboom seit Jahren anhält, werden die Werte deutlich steigen, besonders in Ballungsräumen wie München. Die Finanzämter orientieren sich an den Bodenrichtwerten, wenn sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen. Besonders stark fallen die Unterschiede in Bundesländern aus, die die Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre anpassen. Dazu zählen neben Bayern auch Hessen oder Sachsen. Für wen eine vorzeitige Übertragung sinnvoll ist, hängt vom Wert der Immobilien und den persönlichen Freibeträgen ab. Steuerberater schicken Leute, die schenkungsteuergefährdet sind, deshalb derzeit gern zum Notar. Eigentlich sollten die Banken aussagekräftige Analysen für Ihre Kunden durchführen, jedoch führt nach einer internen Untersuchung derzeit nur jeder zweite Estate Planner eine Immobilienbewertung durch. 

[Süddeutsche Zeitung, 06.12.2018]

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Auch in den kommenden Jahren werden die Renten in Deutschland weiter steigen. Bereits im kommenden Jahr müssen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich 48.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Steuern zahlen. Demnach werden 2019 rund 

4,98 Millionen Senioren steuerpflichtig sein - fast doppelt so viele wie im Jahr 2005.

Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Prognose beruht auf einem für 2019 erwarteten Rentenplus von 3,2 Prozent in Westdeutschland bzw. 3,9 Prozent Ostdeutschland hervor. 

Welcher Anteil im Einzelnen besteuert wird, hängt vom Rentenbeginn ab. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden 78% der Altersbezüge steuerpflichtig sein. Dies hat zunehmend gravierende Auswirkung auf die Alters- und Pflegevorsorge der künftigen Rentner. Damit es kein böses Erwachen gibt ist eine detaillierte Vorsorgeberatung dringend geboten. 

Generationenberater können mit F.I.N.E.S.jederzeit die künftige Entwicklung der Altersvorsorge unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte für Ihre Kunden genau berechnen.

Leider beschäftigen sich vielen Banken immer noch zu wenig mit detaillierten Analysen und möchten 'nur sensibilisieren'. Kunden sollten deshalb auf eine detaillierte Analyse bestehen und diese unbedingt auf Vollständigkeit überprüfen.

 

 

[Quelle MSN], ma

 

 

 

 

 

 

 

 

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    Bis 2024 werden voraussichtlich

  3,1 Bio. €

 vererbtdavon

 

  1290 Mrd. € Immobilien,


1440 Mrd. € Geldvermögen und


340 Mrd. € an Sachvermögen.

 


Es werden

2.024.000 Einfamilienhäuser

als Vermächtnis übertragen,

davon

1.137.000 Eigentumswohnungen

381.000 Zweifamilienhäuser

390.000 unbebaute Grundstücke

166.000 Mehrfamilienhäuser

und 245.000 sonstige Immobilien

alleine bis 2024 geschätzt.

 

 

Das Erb- und Schenkungsteueraufkommen ist von 

 

3 Mrd. im Jahr 2000

auf

 7 Mrd. im Jahr 2016

gestiegen.

 

Bedacht werden sollen Partner und Kinder mit 91%, andere Verwandte 38 %, Wohltäter 20%,

Stiftungen/Vereine 19%, Freunde 16%

und Haustiere 5%.

 

 

Erbaufkommen weit höher als angenommen ...


Quellen: Deutsche Bundesbank, DIW, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Postbank, Wealth-X, F.A.Z-Archiv

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Zum Thema Estate Planner und Generationenberatung können Berater inzwischen aus einer Vielzahl von Ausbildungsinstituten auswählen.  Die Inhalte unterscheiden sich z.T. erheblich. Auffällig ist jedoch,  dass bei allen Ausbildungsinstituten von der Einhaltung gesetzter Ethikregeln die Rede ist. Die Grundsätze ordnungsmäßigen Estate Planning sollen in allen Phasen des Estate Planning zur Anwendung kommen und durch die Vergabe von Titeln nach draußen kommuniziert und garantiert werden.

Sieht man sich die Ethikregeln genaue an, so stellen diese sich bei fast allen Ausbildungsinstituten in ähnlicher Weise dar. Hier ein Beispiel-Auszug eines zufällig ausgewählten Instituts:

  • Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet insbesondere alle Vermögensgegenstände nach Verkehrs- und Steuerwerten sowie Verbindlichkeiten, Vermögensbilanz und die Verteilung der Vermögenswerte im Fall des Vermögensübergangs, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen, wie beispielsweise die Familienstruktur und die Verträge, die in Verbindung mit Vermögensübergängen stehen.

  • Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. Hier zu zählen auch die Liquiditätsbelastung aus Vermögensübergängen, der Liquiditäts- und Vermögensstatus der abgebenden und aufnehmenden Personen sowie die Auswirkungen der Empfehlungen.

  • Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt des Estate Planning zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.

  • Richtigkeit bedeutet, das Estate Planning im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden des Estate Planning durchzuführen. 

  • Verständlichkeit bedeutet, dass das Estate Planning einschließlich seiner Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde es versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.

  • Dokumentationspflicht bedeutet, dass das Estate Planning einschließlich seiner Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

  • Einhaltung: Gute Beratung im Estate Planning gibt den Interessen des Kunden stets den Vorrang vor eigenwirtschaftlichen Interessen. Fairness, Kompetenz, Integrität, Objektivität, Professionalität, Vertraulichkeit und Sorgfalt sind unabdingbare Voraussetzungen für seriöses und nachhaltiges Estate Planning.

Trotz der selbst auferlegten Regeln wird von den selben Ausbildungsinstituten bei ihren Ausbildungsgängen zu wenig Praxisbezug vermittelt und  immer noch versäumt frühzeitig geeigneten Beratungssoftware in die Ausbildung zu integrieren. Wen wundert es da, dass im Zeitalter der Digitalisierung dieses  sensible Beratungsthema von einer Vielzahl der Estate Planner weiterhin ohne professionelle Beratungssoftware angegangen wird. 

Tatsächlich wird aufgrund der so vermittelten Arbeitsweisen, ohne eine notwendige technische Unterstützung, in der Realität keine einzige selbstauferlegte Ethikregel eingehalten. Somit wird trotz angepriesener Ethikregeln, erneut wertvolles Kundenvertrauen aufs Spiel gesetzt und laufen ausgebildete Berater Gefahr gegen das RDG zu verstoßen. 

 

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Der Bankvorstand, der Name tut hier nichts zur Sache, war eben noch in aufgeräumter Stimmung. Ein angenehmer Gesprächspartner, wortgewandt und witzig. Ganz plötzlich aber bekommt er schlechte Laune. Eine einzige, vermeintlich harmlose Frage reicht dafür aus: "Wie läuft es denn eigentlich mit der MiFID-II-Umstellung?" Die Miene verdüsterst sich, die Antwort ist deutlich: "Die Kunden hassen MiFID II - und wir hassen es auch." [FAZ, 07.04.18]

Das was sich hier wie die Einleitung zu einem Roman liest, stammt aus einem Artikel der FAZ von letztem Monat. Danach werden von einem Vorstand einer Bank der mit MiFID II verbundene Papierkram, der sowieso nichts bringt, die Bevormundung durch den Staat, die Gängelung der Sparer, der Verlust an der Freude bei der Geldanlage bis zu haarsträubende Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit der Kunden beklagt.

Der hier vermittelte Eindruck, als wäre die Bank der Robin Hood der Neuzeit der für die Armen einspringt und Ihnen zur Seite eilt, klingt allerdings nicht besonders glaubwürdig, wenn man bedenkt weshalb MiFID II eingeführt wurde. Nämlich mit der Absicht Anleger vor falscher Beratung durch ihre Banken zu schützen, nachdem bis zur Finanzkrise 2008 zahlreiche Anleger in den Ruin getrieben wurden, weil Banken ihnen ungeeignete Finanzprodukte verkauft haben. 

Wenn man sich heute über den hohen Zeitaufwand, welcher statt 45 Minuten nun 90 Minuten dauern würde, über die Aufzeichnungen von Telefonaten oder die Notwendigkeit Gesprächsnotizen zu verfassen beschwert, ist dies sicherlich der genau falsche Ansatz und zeigt, dass man sich bisher kaum darauf eingestellt hat.

Wen wundert es da, dass das neue Unwort des Jahres für viele Banken 'Geeignetheitsprüfung' lautet. Ein neuer Begriff für das verpflichtende Beratungsprotokoll. Der Vorstand wettert, es wäre nicht einzusehen, dass man monatliche Einnahmen und Ausgaben der Kunden erfassen müsse, nur um die Risikoklasse zu ermitteln, möglicherweise noch bis ins Detail und verteidigt die Privatsphäre seiner Kunden, spricht von unendliche viel Papierkram. Man sähe zwar ein, dass man vor Betrug durch die Bank schützen müsse, der Schutz aber derzeit zu weit gehen würde. Ihre schlechte Nachricht lautet, dass man dem Irrsinn nicht vollständig entkommen können. Man sieht einen Ausweg in einer individuellen Vermögensverwaltung, um Anlageentscheidung ohne weiter Rückfragen selbst treffen zu können - allerdings wäre dies erneut nur nach einer detaillierten Vermögens- und Einkommensanalyse erlaubt. Rund eine Milliarden Euro hat die Banken die Umstellung auf MiFID II nach eigener Schätzung gekosten und man hätte mit dem Geld Sinnvolleres anstellen können, so deren Einschätzung.

Fragt sich, was man mit dem Geld sinnvolles angestellt hätte. Sicherlich nicht die Investition in eine neue und professionellere Kundenberatung. Denn dazu sind Banken immer noch nicht bereit und verlassen sich stattdessen auf die üblichen Prozesse und Technologien die durch ihre Rechenzentren vorgegeben werden. Banken scheuen den Aufwand bei der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben ihrer Kunden und ebenso beim Vermögen. Dabei sollte gerade dies der erste Schritt einer professionellen Kundenberatung sein und gerade dies wäre für Banken und Versicherungen eine riesige Chance sich neu zu positionieren und Vertrauen zurückzugewinnen. Würden vollständige Kundendaten digital erfasst, müssen diese für später Beratungsgespräche lediglich noch ergänzt oder aktualisiert zu werden. Für alle künftige Kaufentscheidungen lägen bereits die erforderlichen Daten vor. Der Kunde jedenfalls stellt seine Daten hierfür gerne zur Verfügung, gerade wenn er weiß dass seine Daten sinnvoll genutzt werden und weil dies vom Gesetzgeber auch so vorgeschrieben ist. In 9 von 10 Fällen ergeben sich im Rahmen einer Geeignetheitsprüfung Versorgungslücken die mit maßgeschneiderten Produktansätze sinnvoll geschlossen werden könnten. Statt sich über den erhöhten Zeitaufwand zu beklagen, sollte man endlich damit beginnen MiFID II sinnvoll zu nutzen indem veraltete Beratungsprozesse dahingehend angepasst werden. Investition in professionelle Beratungssysteme und somit die Möglichkeit und die Bereitschaft auch komplexere Berechnungen anzugehen wäre wünschenswert. 

"Unsere Kunden sehen die neuen Herausforderung mit MiFID II nicht als lästige Pflicht, sondern als eine Möglichkeit für neue Beratungsstrategien.", so GeNe GmbH Fachinstitut für Vermögens und Unternehmensnachfolge. Das Fachinstitut hilft Banken und Finanzdienstleistern bei der Einführung des Themas Vorsorge- und Nachfolgemanagement mit qualifizierter Ausbildung und professionellen Systemlösungen wie 'F.I.N.E.S.S Beratungssoftware'.

ma, 03.05.18